
Einjähriger Beifuss aus Schweizer Anbau in biologischer Qualität! Dieses getrocknete Kraut aus Artemisia annua ist ein Rohstoff zur weiteren Verarbeitung und ausdrücklich nicht geeignet als Lebensmittel für Menschen gemäss Novel Food Verordnung. Die Weiterverarbeitung sollte nur durch geschulte Personen oder nach ausführlicher Recherche, mit den dafür notwendigen Kenntnissen auf Eigenverantwortung geschehen. Kontrollstelle: CH-BIO-006
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anbaugebiet
Schweiz
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Wichtige Information
Aufgrund der Einstufung als Novel Food (EU-Novel-Food-Verordnung 2015) ist der "Einjährige Beifuss" derzeit nicht als Lebensmittel deklarierbar.
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